In vollem Umfang steuerfrei sind nur wenige Arten von Renten. Dies sind insbesondere Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und Wiedergutmachungsrenten. Im Übrigen sind Renten grundsätzlich teilweise einkommensteuerpflichtig.
Hinweis
Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps für Senioren".