Sie werden grundsätzlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt und haben damit Anspruch auf die Ausstellung der NV-Bescheinigung, wenn Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt im Jahr 2023 10.908 € bzw. bei zusammenveranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern 21.816 €.