Für die Bewilligung des Kindergeldes sind die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (und zwar die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben) zuständig.
Hinweis
Die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.