Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteueranmeldung authentifiziert zu übermitteln und den Betrag an das Finanzamt abzuführen.
Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Finanzamt eine elektronische Lohnsteueranmeldung authentifiziert zu übermitteln und den Betrag an das Finanzamt abzuführen.