Zuständig für die Gewährung des Elterngeldes ist in Baden-Württemberg die Landeskreditbank Baden-Württemberg
(L-Bank), 76113 Karlsruhe.
Weitere Informationen
Hinweis
Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.