Die NV-Bescheinigung ist rechtzeitig, d.h. vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt zu beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.
Die NV-Bescheinigung ist rechtzeitig, d.h. vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge beim Finanzamt zu beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.