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Gibt es für Renten eine besondere Anlage zur Einkommensteuererklärung?

Die Einkünfte aus Renten sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2019 ausschließlich auf der Anlage R zu erklären. Jeder Ehegatte/Lebenspartner muss seine Angaben in einer eigenen Anlage R machen.

Ab dem VZ 2020 sind nur noch Renten und andere Leistungen aus dem Inland auf der Anlage R zu erklären. Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, aus ausländischen Rentenverträgen und aus ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen sind auf der Anlage R-AUS zu erklären. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung sind auf der Anlage R-AV/bAV zu erklären.

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