Sie können für die als Handwerkerleistungen bescheinigten Aufwendungen in Höhe der Arbeitskosten entsprechend Ihres Anteils eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG beanspruchen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % von 56 € und somit 11,20 €.
Sie können für die als Handwerkerleistungen bescheinigten Aufwendungen in Höhe der Arbeitskosten entsprechend Ihres Anteils eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG beanspruchen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 % von 56 € und somit 11,20 €.