Nein. Voraussetzung zum Abzug von Spenden ist deren Nachweis durch eine vom Zuwendungsempfänger (z.B. Verein) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Bei Spenden bis zu 200 € bzw. 300 € (ab 01.01.2020) genügt als Nachweis Ihr Kontoauszug. Ohne Nachweis kann eine Spende nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für gemeinnützige Vereine".