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Ich habe im Jahr 2023 für die Gartenpflege des selbstgenutzten Hauses eine Firma beauftragt. Gehören diese Kosten zu den Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen? In welcher Höhe werden diese berücksichtigt?

Die Kosten für die Gartenpflege gehören zu den als haushaltsnahe Dienstleistung berücksichtigungsfähigen Kosten. Sie können dafür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20% der Aufwendungen bekommen, höchstens aber 4.000 €. Die Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Rechnung des Dienstleisters erhalten haben und die Bezahlung unbar, z.B. durch Überweisung, erfolgt ist.

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