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Ich wohne zur Miete. Kann ich trotzdem die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Anspruch nehmen, zum Beispiel, wenn ich mir von jemandem beim Putzen helfen lasse?

Ja. Sie müssen nicht Eigentümer der Wohnung sein, um die Aufwendungen geltend machen zu können.

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