Sauter la navigation

Welche Fristen muss ich nach einer Heirat wegen der Steuerklasse beachten?

Die als ELStAM gespeicherte Steuerklasse können Sie im Laufe des Kalenderjahres bis zum 30. November ändern lassen. Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/IV in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich, so dass beide Ehegatten/Lebenspartner in die Steuerklasse IV eingereiht werden.

Cette page utilise des cookies. Vous trouverez de plus amples informations sur le règlement général sur la protection des données à la rubrique Protection des données.