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Welche Informationen erhält der Arbeitnehmer über die Lohnsteuer?

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder am Ende eines Kalenderjahrs hat der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und eine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung zu übermitteln und dem Arbeitnehmer diese Daten in elektronischer oder in Papierform zur Verfügung zu stellen.

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