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Welche Voraussetzungen gelten für den Kinderfreibetrag?

Als Kinder werden berücksichtigt:

  • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, uneheliche und angenommene Kinder)
  • Kinder des Ehegatten (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben
  • Pflegekinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus können Kinder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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