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Welches Finanzamt ist für die Einkommensteuerveranlagung örtlich zuständig, insbesondere bei Wohnungswechsel und mehreren Wohnsitzen?

Die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen richtet sich nach dem Wohnsitz. Bei mehrfachem Wohnsitz im Inland ist bei Ledigen der Wohnsitz maßgebend, an dem er oder sie sich vorwiegend aufhält. Bei mehrfachem Wohnsitz verheirateter oder in Lebenspartnerschaft lebender Steuerpflichtiger, die nicht dauernd getrennt
leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält.

Ergibt sich aufgrund eines Wohnungswechsels eine Veränderung in der örtlichen Zuständigkeit, so tritt der Wechsel der Zuständigkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem eines der beiden Finanzämter hiervon erfährt. Das neu zuständige Finanzamt hat die Besteuerung in vollem Umfang zu übernehmen, also auch für Zeiträume vor dem Umzug.

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