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Wie hoch ist die Lohnsteuer?

Der Lohnsteuerabzug wird vom Arbeitslohn vorgenommen. Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis oder aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen. Zu den Einnahmen zählen nicht nur Barvergütungen, sondern auch Sachbezüge (z.B. Kost und Logis) und andere geldwerte Vorteile (z.B. private Firmenwagennutzung). Es kommt nicht darauf an, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt oder ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht. Es ist auch unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.

Die Lohnsteuer wird nach dem Arbeitslohn so bemessen, dass sie der Einkommensteuer entspricht, die der Arbeitnehmer schuldet, wenn er ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt.

Um dem Arbeitgeber die Steuerberechnung zu erleichtern, werden die Arbeitnehmer nach Familienstand in unterschiedliche Steuerklassen eingeordnet. Aus der jeweiligen Steuerklasse ergibt sich, ob der Einkommensteuergrundtarif (Steuerklassen I, II, IV) oder der Einkommensteuersplittingtarif (Steuerklassen III, V) anzuwenden ist und welche Freibeträge und Pauschbeträge zu berücksichtigen sind. Es handelt sich dabei um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro jährlich (Steuerklassen I bis V), den Sonderausgaben-Pauschbetrag (Steuerklassen I bis V), die Vorsorgepauschale (Steuerklassen I bis VI) und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro  jährlich (Steuerklasse II).

Hinweis

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