Das Land strebt eine Neuordnung von Landeseinrichtungen am Schlossplatz in Karlsruhe an. Durch mehrere Rochaden und Umzüge sollen die Landeseinrichtungen adäquat und zentrumsnah untergebracht werden.
Das leerstehende ehemalige Gebäude des Finanzamts Karlsruhe-Stadt am Schlossplatz 14 soll mittelfristig durch das Amtsgericht Karlsruhe nachbelegt werden. Dafür werden aktuell im Auftrag von Vermögen und Bau Karlsruhe Voruntersuchungen zum Bauzustand durchgeführt. Nach den notwendigen baulichen Anpassungen an einen Gerichtsbetrieb sollen die entsprechenden Abteilungen des Amtsgerichts aus dem Gebäude Schlossplatz 23, Kaiserstraße 184 sowie einer Anmietung hierher umgezogen werden.
Aufgrund der Gebäudegröße können jedoch nicht alle Abteilungen des Amtsgerichts am Standort Schlossplatz 14 untergebracht werden. Für die bislang am Schlossplatz 23 ansässigen Strafabteilungen wird daher geprüft, ob diese in die bisherigen Räumlichkeiten der Staatsanwaltschaft in der Akademiestraße 6-8 - nach entsprechender Sanierung - umgezogen werden können. Ein Vorteil dieser Lösung besteht in Synergieeffekten im Zusammenhang mit dem dort benachbarten Landgericht.
Mit der geplanten Rochade kann letztlich das sanierungsbedürftige Gebäude des Amtsgerichts am Schlossplatz 23 freigezogen und perspektivisch für eine Nachnutzung als Erweiterung der Kunsthalle Karlsruhe beplant werden.
Sämtliche Überlegungen und Planungen stehen unter Vorbehalt der Finanzierung.
PräsAG Ohlinger: „Ich begrüße die aktuellen Überlegungen, da mit dieser Planung die Innenstadtunterbringung des Amtsgerichts sichergestellt ist und wir damit weiterhin für alle Bürger gut erreichbar sind.“