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Landesrichtertagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit 2024 in Karlsruhe

Datum: 15.07.2024

Kurzbeschreibung: Am 11. und 12. Juli 2024 fand in Karlsruhe die Jahrestagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit statt. Sie dient der Fortbildung und dem fachlichen Austausch unter den Sozialrichterinnen und -richtern des Landes und konnte mit 120 Personen eine Rekordbeteiligung verzeichnen. Vorträge hielten u.a. von Dr. Miriam Meßling, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D.
 

Landesrichtertagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit 2024 in Karlsruhe

Am 11. und 12. Juli 2024 fand in Karlsruhe die Jahrestagung der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit statt. Sie dient der Fortbildung und dem fachlichen Austausch unter den Sozialrichterinnen und -richtern des Landes und konnte mit 120 Personen eine Rekordbeteiligung verzeichnen. Vorträge hielten u.a. von Dr. Miriam Meßling, Richterin des Bundesverfassungsgerichts, und Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D.


V.l.n.r.: PräsBSG a.D. Prof. Dr. Schlegel, BVRin Dr. Meßling, PräsLSG Mutschler

In der Begrüßung umriss der Präsident des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, die für die Justiz und damit auch die Sozialgerichte anstehenden aktuellen Herausforderungen und hob hervor, dass so unterschiedliche Themen wie die der amtsangemessenen Besoldung, der – auch aus Klimaschutzgründen gebotenen – Prüfung von Raumeinsparungen sowie der weiteren Flexibilisierung und Digitalisierung der Arbeit die Gerichte begleiten werden.

Den Auftakt bildete der Vortrag von Dr. Miriam Meßling. Die aus der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit stammende Richterin des Bundesverfassungsgerichts beleuchtete die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigkeit in ihren unterschiedlichen Facetten. Im Hinblick auf den ebenfalls im Grundgesetz verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter stellte sie klar, dass nur ein unabhängiger Richter auch ein gesetzlicher Richter sein kann. Und: „Echte Unabhängigkeit setzt Haltung voraus.“ Im Anschluss setzte sich Prof. Dr. Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts a.D., der das oberste Gericht der deutschen Sozialgerichtsbarkeit bis Ende Februar 2024 geleitet hat und dessen richterlicher Werdegang ebenfalls in der Sozialgerichtsbarkeit des „Ländles“ begann, mit dem rechtlich und politisch schwierigen Thema des sozialen Schutzes Selbständiger im Sozialversicherungsrecht auseinander. Prof. Dr. Schlegel hob insbesondere hervor, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur dem Zwecke der Individualvorsorge dient, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit vor der unzureichenden Altersvorsorge Einzelner und gab ein Votum für eine allgemeine Erwerbstätigenversicherung ab. Nach einer Vorstellung des dieses Jahr in Stuttgart stattfindenden 74. Deutschen Juristentages durch dessen Geschäftsführerin Judith Spiri, Richterin am Verwaltungsgerichtshof, regte ein Vortrag des Rechtsanwalts Prof. Dr. Jäger zum Thema des Richterbildes aus der Sicht der Anwaltschaft zur auch kritischen Selbstreflektion an. Am Freitag hatten die teilnehmenden Richterinnen und Richter Gelegenheit, in Arbeitsgruppen zu den einzelnen sozialrechtlichen Fachgebieten rechtliche Fragestellungen zu diskutieren und ihr Wissen austauschen.

 

 

 

 

 

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