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Vizepräsident des Landessozialgerichts Hans Tröster tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in den Ruhestand

Datum: 02.01.2019

Kurzbeschreibung: 

Hans Tröster, geboren 1951 in Stuttgart, war nach Studium und Referendariat kurze Zeit als freier Mitarbeiter bei den Rechtsanwälten Frauenknecht und Dr. Brehm in Heilbronn beschäftigt. Seine richterliche Tätigkeit begann er im Spätsommer 1978 als Richter auf Probe beim Sozialgericht Reutlingen, wo er im Herbst 1981 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Ab Frühjahr 1986 war er für fast eineinhalb Jahre an das Landessozialgericht Baden-Württemberg abgeordnet, bevor er im September 1987 zum Richter am Landessozialgericht ernannt wurde. Zehn Jahre später übernahm er am Sozialgericht Stuttgart das Amt des Vizepräsidenten, im Frühjahr 2001 dasjenige des Präsidenten an seiner ersten beruflichen Wirkungsstätte. Ende 2011 wurde er zum Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ernannt. Er saß dem zuletzt für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, dem Arbeitsförderungsrecht, dem Kindergeldrecht nach dem Bundeskindergeldgesetz, dem Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende und dem Schwerbehindertenrecht zuständigen 12. Senat vor.

 

Neben seinem Richterberuf übte er eine Lehrtätigkeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg etwa zu den Themen „Recht der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderung“ und „Recht der sozialen Sicherung“ aus.

 

Die Kolleginnen und Kollegen wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt und den damit verbundenen Projekten alles Gute!

 

Alexander Angermaier

Richter am Landessozialgericht

- Pressesprecher -

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