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Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) auf den Gerichtsbetrieb

Datum: 16.03.2020

Kurzbeschreibung: 

In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 13. März 2020, wonach alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sind, werden Maßnahmen ergriffen, um die Anwesenheit im Dienstgebäude ab 17. März 2020 bis vorläufig einschließlich 19. April 2020 auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken. Sichergestellt werden ausschließlich die Aufrechterhaltung des zwingend erforderlichen Dienstbetriebs und Die Durchführung unaufschiebbarer Verhandlungen, insbesondere in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilsachen).

Zur dringend erforderlichen Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bezogen auf den Betrieb in der Justiz hat sich auch der Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf erklärt:

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Minister+Wolf+zu+weiteren+CoronaMassnahmen+in+Justiz+und+Justizvollzug/?LISTPAGE=1858194

Um das Infektionsrisiko durch das Coronavirus zu reduzieren, setzt die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg ab sofort verstärkt auf Heim- oder Telearbeit. Dies bedeutet, dass die Beschäftigten soweit als möglich von zu Hause arbeiten werden.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, bis auf Weiteres auf persönliche Besuche zu verzichten, da Ihre Ansprechpersonen häufig nicht anwesend sind. Bitte nutzen Sie auch im eigenen Interesse die Möglichkeit, postalisch, über EGVP oder telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sollten Sie einen Antrag zur Niederschrift beim Landesozialgericht stellen wollen, bitte wir darum, vorab mit der Beamtin der Rechtsantragstelle telefonisch (0711 921-2005) Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen zu klären.

Im genannten Zeitraum werden Besucherinnen und Besucher des Gerichtsgebäudes in jedem Fall zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen angehalten:

  • Halten Sie die empfohlenen Standards der Hygiene ein, etwa durch sorgfältiges Händewaschen vor und nach dem Besuch der Dienststelle. Nutzen Sie das im Eingangsbereich bereitgestellte Desinfektionsmittel.

  • Sollten Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten (http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) oder mit einer Einrichtung Kontakt gehabt haben, in der bereits eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, so bitten wir Sie vor dem Besuch einer Gerichtsverhandlung um eine telefonische Kontaktaufnahme (0711 921-2005). Wir werden einen Weg finden, der Ihnen die Wahrung Ihrer Rechte ermöglicht.

  • Halten Sie bitte beim Besuch von Gerichtsverhandlungen und der Rechtsantragstelle einen angemessenen Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern sowie den Beschäftigten ein.


Alexander Angermaier
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -

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