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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Stuttgart Körperschaften

BRService UG

Wetteplatz 2, 70771Leinf.-Echterdingen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

9902123630

KStB für 2023 vom 01.09.2026

9902123630

KStB für 2024 vom 01.09.2026

9902123630

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2023 vom 01.09.2026

9902123630

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2024 vom 01.09.2026

9902123630

GewStM für 2023 vom 01.09.2026

9902123630

GewStM für 2024 vom 01.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}