Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art führen nur zu einer Steuerermäßigung, soweit eine bestimmte
Höhe überstiegen wird. Aufwendungen unter dieser Mindestgrenze führen zu keiner Ermäßigung. Man spricht hier von
der zumutbaren Belastung, die nach Familienstand, Zahl der Kinder und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gestaffelt ist.
Hinweis
Weiter Informationen finden Sie auch in den "Steuertipps für Familien".