Demnach müssen Rentnerinnen und Rentner, die im Dezember 2022 die Energiepreispauschale von
- dem Renten Service der Deutschen Post AG,
- der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
- der landwirtschaftlichen Alterskasse
erhalten haben, den ausgezahlten Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 angeben. Das zuständige Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird die Energiepreispauschale dann automatisch bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.