Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Friedrichshafen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 61021/32238 KStB für 2022 vom 15.10.2024
- 61021/32238 ges. Festst. § 27 Abs. 2 KStG für 2022 vom 15.10.2024
- 61021/32238 KStB (Verlust für 2022 vom 15.10.2024
- 61021/32238 GewStM für 2022 vom 15.10.2024
- 61021/32238 GewStM (Verlust) für 2022 vom 15.10.2024
- 61021/32238 GewStM (Zerlegung) für 2022 vom 15.10.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Friedrichshafen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Friedrichshafen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. Termin vereinbaren.