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Terminvereinbarungssystem

Der Zutritt zu den Finanzämtern ist ausschließlich nach Terminvereinbarung gestattet.

Die Termine für Ihren Besuch des Service Centers können Sie bequem online vereinbaren.

Beim Finanzamt Stuttgart-Körperschaften ist das Service Center nur für die Grundsteuer eingerichtet.
Das Finanzamt Stuttgart IV hat kein Service Center. Besucherinnen und Besucher können daher weiterhin nur im Einzelfall, mit telefonisch oder per E-Mail vereinbartem Termin das Haus betreten.

Rückrufsystem

In den Finanzämtern der Zukunft Bruchsal, Offenburg, Öhringen, Ravensburg und Rottweil wird außerdem ein Rückrufsystem pilotiert. Hier können die Bürgerinnen und Bürger online zu einem gewählten Wunschtermin einen telefonischen Rückruf durch die zuständigen Mitarbeiter/in ihres Finanzamtes buchen.

Hinweis

Wussten Sie schon, dass viele Angelegenheiten bereits online erledigt werden können?

Einen Antrag auf Fristverlängerung oder einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen können Sie auch elektronisch über Mein ELSTER stellen.

Zum elektronischen Antrag auf Fristverlängerung
Zum elektronischen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Es ist möglich, dass Sie den Antrag mit den jeweiligen zutreffenden Anlagen ausfüllen und ganz bequem online übersenden. 

Zudem können Sie sich jederzeit über das Kontaktformular an Ihr örtliches Finanzamt wenden.

Weitere bundeseinheitlichen Formulare/Vordrucke, finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie einen Termin

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