Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten sind ebenso wie andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise steuerpflichtig.
Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie auch bei der Frage "Muss ein Rentner seine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung versteuern?".
Wird die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente in eine Regelaltersrente umgewandelt, ist der ursprünglich festgelegte steuerfreie Rentenanteil weiterhin zu berücksichtigen.
Hinweis
Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps für Senioren".