In Baden-Württemberg gibt es 65 Finanzämter. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe ist die vorgesetzte Behörde der Finanzämter.
16.206 Bedienstete, fast 4 Millionen Einkommensteuer- und Arbeitnehmerfälle und 77,8 Milliarden Euro Steuereinnahmen: Ohne die Finanzverwaltung würden keine Polizistinnen und Polizisten für Sicherheit sorgen, Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen unterrichten oder Landesgebäude saniert werden. Die Finanzämter ermitteln aus Steuererklärungen oder anderen Informationen die Besteuerungsgrundlagen, setzen die jeweiligen Steuern fest und erheben sie. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter geben auch allgemeine Auskünfte zu Steuerangelegenheiten. Die gestaltende, individuelle Beratung ist jedoch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Finanzämter sind zuständig für Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer.
Einige Finanzämter sind darüber hinaus zentral für bestimmte Besteuerungsaufgaben verantwortlich wie z.B. Erbschaft-/Schenkungsteuer, Betriebsprüfung und Finanzkasse.
Für die Kraftfahrzeugsteuer sind seit dem 7. April 2014 die Hauptzollämter des Bundes zuständig.
Die Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern, die sowohl dem Land als auch dem Bund zufließen. Die Kraftfahrzeugsteuer fließt nur dem Bund zu. Die anderen Steuern stehen dem Land zu.
Für die Kommunen ermittelt das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer, während die Kommunen selbst die Steuern festsetzen und erheben. Für die kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaften setzen die Finanzämter ebenfalls die Kirchensteuer fest und erheben sie.