Bei Kapitalerträgen bis 1.000 € (801 € bis einschließlich 2022) bzw. bei Ehegatten/Lebenspartnern bis 2.000 € (1.602 € bis einschließlich 2022) jährlich können Sie die Einbehaltung von Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) durch Erteilung eines Freistellungsauftrags gegenüber Ihrer Bank vermeiden. Das Formular für den Freistellungsauftrag erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Übersteigen Ihre Kapitalerträge 1.000 € bzw. 2.000 € im Jahr, darf Ihnen die Bank Kapitalerträge nur dann ohne Steuerabzug gutschreiben, wenn Sie ihr eine Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung vorgelegt haben. Eine NV-Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom Finanzamt, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie davon keine Einkommensteuer bezahlen müssen.