Die Aufwendungen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung eines nahen Angehörigen in einem Heim können
als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die im Heim untergebrachte Person kein oder nur ein geringes
Vermögen besitzt und soweit ihre eigenen Einkünfte und Bezüge zur Deckung der Kosten für die Heimunterbringung nicht
ausreichen. Dabei können die vom Heim in Rechnung gestellten und von Ihnen getragenen Unterbringungskosten einschließlich der
Kosten für die ärztliche Betreuung und Pflege, gemindert um eine Haushaltsersparnis, angesetzt werden.
Hinweis
Informationen über die steuerlichen Vergünstigungen finden Sie auch in den "Steuertipps für Menschen mit einer Behinderung".