Navigation überspringen

Grenzgänger

Grenzgänger im steuerlichen Sinne sind Personen, die in einem Staat als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig sind und in einem anderen Staat wohnen. Grenzgängerregelungen gibt es in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz, mit Frankreich und mit Österreich.

Da es sich bei Grenzgängern um Auslandssachverhalte handelt, sind in diesen Fällen die Belege zur Anlage N-Gre direkt mit der Einkommensteuererklärung einzureichen (Belegvorlagepflicht).

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.