Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Nach dem Vermerk der Eheschließung durch die Meldebehörde wird Ihnen und Ihrem Ehegatten/Lebenspartner im neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnsSteuerAbzugsMerkmale) zunächst automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt. Folglich erhalten Sie auch dann die Steuerklasse IV (und nicht III), wenn Ihr Ehegatte in keinem Beschäftigungsverhältnis steht. Soll bei Ihnen die Steuerklasse III berücksichtigt werden, müssen Sie dies auf dem amtlichen Vordruck Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern bei dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen. Sie können den Antrag auch unter "Mein Elster" elektronisch übermitteln. Hierfür ist eine Anmeldung/Registrierung erforderlich.
Hinweis
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Hinweis zu ELStAM:
Die für das Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, ggf. Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, aber auch das Kirchensteuermerkmal werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt auf Basis dieser Daten die Lohnsteuerabzugsmerkmale den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereit.
Grundsätzlich sind die Finanzämter Ansprechpartner, wenn es um die Änderung von Steuerklassen oder anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen geht.
Für die Verwaltung der Meldedaten, z. B. Familienstand, Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung die ELStAM nur richtig bilden kann, wenn Sie Ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen und die Gemeinden die betreffenden Daten an die Finanzverwaltung senden können. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.elster.de.