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E2 - Landschaftserhaltungsverbände (LEV)









         Starke Partnerschaft für


         Natur­ und Landschaftsmanagement





         landesweit



                                                                             EINE IDEE ZIEHT KREISE

                                                                             Bis Juli 2011 gab es in Baden­Württemberg sechs
                                                                             Landschaftserhaltungsverbände. Der erste Ver­
                                                                             band wurde am 10.10.1991 im Landkreis Emmen­
                                                                             dingen gegründet.

                                                                             Aufgrund der zentralen Rolle der Landschafts­
                                                                             erhaltungsverbände für die Erhaltung und die
                                                                             Pflege der biologisch vielfältigen Kulturland­
                                                                             schaften und zur weiteren Umsetzung von
                                                                             Natura 2000 hat die Landesregierung im Juli
                                   Naturschutz                               2011 den Landkreisen bei der Gründung eines
                                                                             Landschaftserhaltungsverbandes eine verbes­
                                                                             serte finanzielle Unterstützung angeboten: 1,5
                                                                             Stellenäquivalente werden vom Land finanziert,
                                             Kommunen                        wenn der jeweilige LEV weitere 0,5 Stellenäqui­
                  Landwirtschaft                                             valente für die Geschäftsführung erbringt. Den
                                                                             finanziellen Zuschuss zu Stellenförderungen
                                                                             für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
                                                                             den Geschäftsstellen beantragen die LEV beim
                                                                             zuständigen Regierungspräsidium, Referat 55
                                                                             über LPR Teil E2.



                                                                             LEV BEGLEITEN DIE
         Landschaftserhaltungsverbände (LEV) sind Bündnisse der Kommunen, des   LANDSCHAFTSPFLEGE
         Naturschutzes und der Landwirtschaft, die sich auf Landkreisebene bilden.
                                                                             Die Landschaftserhaltungsverbände können
         Zu den Aufgaben der LEV gehören insbesondere die Erhaltung, Pflege,   Maßnahmen aus dem gesamten Förderspektrum
         Offenhaltung und Weiterentwicklung der biologisch vielfältigen Kultur­  der Landschaftspflegerichtlinie organisieren bzw.
         landschaften sowie die Biotop­ und Landschaftspflege. Darüber hinaus   vorbereiten oder gegebenenfalls nach den Vorga­
         spielen sie eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung des   ben der LPR selbst beantragen. Die Abwicklung
         europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie beraten, unterstützen   der LPR­Maßnahmen erfolgt in Kooperation mit
         und informieren Landwirts­ und Schäfereifamilien, Landkreise, Städte und   den Behörden auf Landkreis­ bzw. Regierungs­
         Gemeinden wie auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Natur­  bezirksebene. Die LEV beraten im Rahmen des
         schutz­ und Bauernverbände. Somit sind sie Dienstleister für ein regionales   Vertragsnaturschutzes LPR Teil A und bearbeiten
         Natur­ und Landschaftsmanagement.                                   gleichermaßen Anträge, Aufträge und Verträge
                                                                             über LPR Teil B Arten­ und Biotopschutz.
                                                                             Zudem unterstützen sie bei der Anbahnung für
                                                                             Grunderwerb oder Investitionen.



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              Baden-Württemberg
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