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E2 - Landschaftserhaltungsverbände (LEV)
Starke Partnerschaft für
Natur und Landschaftsmanagement
landesweit
EINE IDEE ZIEHT KREISE
Bis Juli 2011 gab es in BadenWürttemberg sechs
Landschaftserhaltungsverbände. Der erste Ver
band wurde am 10.10.1991 im Landkreis Emmen
dingen gegründet.
Aufgrund der zentralen Rolle der Landschafts
erhaltungsverbände für die Erhaltung und die
Pflege der biologisch vielfältigen Kulturland
schaften und zur weiteren Umsetzung von
Natura 2000 hat die Landesregierung im Juli
Naturschutz 2011 den Landkreisen bei der Gründung eines
Landschaftserhaltungsverbandes eine verbes
serte finanzielle Unterstützung angeboten: 1,5
Stellenäquivalente werden vom Land finanziert,
Kommunen wenn der jeweilige LEV weitere 0,5 Stellenäqui
Landwirtschaft valente für die Geschäftsführung erbringt. Den
finanziellen Zuschuss zu Stellenförderungen
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei
den Geschäftsstellen beantragen die LEV beim
zuständigen Regierungspräsidium, Referat 55
über LPR Teil E2.
LEV BEGLEITEN DIE
Landschaftserhaltungsverbände (LEV) sind Bündnisse der Kommunen, des LANDSCHAFTSPFLEGE
Naturschutzes und der Landwirtschaft, die sich auf Landkreisebene bilden.
Die Landschaftserhaltungsverbände können
Zu den Aufgaben der LEV gehören insbesondere die Erhaltung, Pflege, Maßnahmen aus dem gesamten Förderspektrum
Offenhaltung und Weiterentwicklung der biologisch vielfältigen Kultur der Landschaftspflegerichtlinie organisieren bzw.
landschaften sowie die Biotop und Landschaftspflege. Darüber hinaus vorbereiten oder gegebenenfalls nach den Vorga
spielen sie eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Entwicklung des ben der LPR selbst beantragen. Die Abwicklung
europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Sie beraten, unterstützen der LPRMaßnahmen erfolgt in Kooperation mit
und informieren Landwirts und Schäfereifamilien, Landkreise, Städte und den Behörden auf Landkreis bzw. Regierungs
Gemeinden wie auch interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Natur bezirksebene. Die LEV beraten im Rahmen des
schutz und Bauernverbände. Somit sind sie Dienstleister für ein regionales Vertragsnaturschutzes LPR Teil A und bearbeiten
Natur und Landschaftsmanagement. gleichermaßen Anträge, Aufträge und Verträge
über LPR Teil B Arten und Biotopschutz.
Zudem unterstützen sie bei der Anbahnung für
Grunderwerb oder Investitionen.
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Baden-Württemberg