In Umsetzung der Beschlüsse des Ministerrats vom 13. März 2020 waren Maßnahmen ergriffen worden, um die Anwesenheit im Dienstgebäude auf ein unabdingbar erforderliches Maß zu beschränken. Sichergestellt wurden ausschließlich die Aufrechterhaltung des zwingend erforderlichen Dienstbetriebs und die Durchführung unaufschiebbarer Verhandlungen, insbesondere in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Eilsachen).
Pressemitteilung des Gerichts vom 16. März 2020: https://landessozialgericht-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/Landessozialgericht/Pressemitteilung%20Coronavirus.pdf
Für den öffentlichen Dienstbetrieb gilt aktuell weiterhin, dass lediglich unaufschiebbare Verhandlungen durchgeführt werden.
Auf der Basis der Ergebnisse des Gesprächs der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin am 15. April 2020 und der Beratungen des Ministerrats am 16. April 2020 soll der Dienstbetrieb im Landessozialgericht in einem erweiterten Umfang ab 27. April 2020 aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass - bei fortdauernden Beschränkungen – generell wieder Gerichtsverhandlungen und Publikumsverkehr in sonstigen Angelegenheiten erfolgen. Vor Ort werden die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die weiterhin erforderliche Kontaktminimierung und die Einhaltung der Hygienestandards zu gewährleisten.
Besucherinnen und Besucher des Gerichtsgebäudes werden in jedem Fall zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen angehalten:
- Halten Sie die empfohlenen Standards der Hygiene ein, etwa durch sorgfältiges Händewaschen vor und nach dem Besuch der Dienststelle. Nutzen Sie das im Eingangsbereich bereitgestellte Desinfektionsmittel.
- Halten Sie bitte beim Besuch von Gerichtsverhandlungen und der Rechtsantragstelle einen angemessenen Abstand zu anderen Besucherinnen und Besuchern sowie den Beschäftigten ein.
Alexander Angermaier
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -