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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Freiburg-Land

Bonnet Color Tech UG (haftungsbeschränkt)

Bergstraße 17, 79194 Gundelfingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

07003/66141

GewStM für 2024 vom 18.09.2026

07003/66141

GewStM für 2025 vom 18.09.2026

07003/66141

GewStM für Vorauszahlungszwecke für 2026 vom 18.09.2026

07003/66141

KStB für 2024 vom 18.09.2026

07003/66141

KStB für 2025 vom 18.09.2026

07003/66141

Voauszahlungsbescheid KSt für 2026 vom 18.09.2026

07003/66141

ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2024 vom 18.09.2026

07003/66141

ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG für 31.12.2025 vom 18.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Land eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Land. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}