Finanzamt Offenburg
Öffentliche Zustellung
Obrigheim Bauträger GmbH i.L.
Eulenring 24, 35428 Langgöns
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
14041/65526
GewStM für 2024 vom 25.08.2026
14041/65526
Bescheid über d.ges. Festst. d. vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2024 vom 25.08.2026
14041/65526
KStB für 2024 vom 25.08.2026
14041/65526
VZ-Bescheid ü. KöSt u. Soli für 2025 vom 25.08.2026
14041/65526
VZ-Bescheid ü. KöSt u. Soli für ab 2026 vom 25.08.2026
14041/65526
Besch. ü.d.ges. Feststellung v. Best.grundl. n. §27(2)KStG... für 31.12.2024 vom 25.08.2026
14041/65526
Besch. ü.d.ges. Feststellung d. verbbl. Verlustvortr. zur KSt für 31.12.2026 vom 25.08.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}