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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Offenburg

Obrigheim Bauträger GmbH i.L.

Eulenring 24, 35428 Langgöns

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

14041/65526

GewStM für 2024 vom 25.08.2026

14041/65526

Bescheid über d.ges. Festst. d. vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2024 vom 25.08.2026

14041/65526

KStB für 2024 vom 25.08.2026

14041/65526

VZ-Bescheid ü. KöSt u. Soli für 2025 vom 25.08.2026

14041/65526

VZ-Bescheid ü. KöSt u. Soli für ab 2026 vom 25.08.2026

14041/65526

Besch. ü.d.ges. Feststellung v. Best.grundl. n. §27(2)KStG... für 31.12.2024 vom 25.08.2026

14041/65526

Besch. ü.d.ges. Feststellung d. verbbl. Verlustvortr. zur KSt für 31.12.2026 vom 25.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}