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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Heidelberg

CID Bauservice GmbH

Birkenweg 11, 69190 Walldorf

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3249166648

UStB für 2023 vom 17.09.2026

3249166648

KStB für 2023 vom 17.09.2026

3249166648

KStB für 2024 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid zum 31.12.2023 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2023 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid zum 31.12.2024 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2024 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2023 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2024 vom 17.09.2026

3249166648

GewStM für 2023 vom 17.09.2026

3249166648

GewStM für 2024 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für 2023 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für 2024 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2023 vom 17.09.2026

3249166648

Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2024 vom 17.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidelberg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidelberg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}