Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Stuttgart Körperschaften
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 9914100997 KStB für 2023 vom 31.10.2024
- 9914100997 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27(2)KSTG und § 28 (1) S Satz 3 KSTG für 31.12.2023 vom 31.10.2024
- 9914100997 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer für 31.12.2023 vom 31.10.2024
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'