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Benutzungshinweise

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe und deren nachgeordneter Bereich ist bemüht, die Webseiten der Finanzämter Baden-Württemberg im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Finanzämter Baden-Württemberg (www.fa-baden-wuerttemberg.de).

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