Benutzungshinweise

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg und deren nachgeordneter Bereich ist bemüht, die Webseiten der Finanzämter Baden-Württemberg im Einklang mit Extern: § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) (Öffnet in neuem Fenster) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten der Finanzämter Baden-Württemberg (Extern: www.fa-baden-wuerttemberg.de (Öffnet in neuem Fenster)).