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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Sinsheim

Name: Hans Josef Maier
Letzte bekannte Anschrift: Blencathra Hill 26, Markham (ON) L6C 1 G2 / Kanada

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 44/050/7/00604/0000/5 GrStWertB für 01.01.2022 vom 16.08.2024
  • 44/050/7/00604/0000/5 GrStMessB für 01.01.2025 vom 16.08.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Sinsheim eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Sinsheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'

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