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Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

Name: MAYEM-EU GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Carl-Reuther-Str. 3, 68305 Mannheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 37009/36088 KStB für 2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 GewStM für 2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und §28 Abs.1 Satz 3 KStG für 31.12.2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 UStB für 2021 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 KStB für 2022 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2022 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und §28 Abs.1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 GewStM für 2022 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2022 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 UStB für 2022 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 KStB für 2023 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2023 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 GewStM für 2023 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2023 vom 13.12.2024
  • 37009/36088 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und §28 Abs.1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 13.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'

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