Navigation überspringen

Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Ravensburg

Name: Long Way UG (haftungsbeschränkt)
Letzte bekannte Anschrift: Eisenbahnstr. 5, 88255Baienfurt

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 77027/05419 GewStM für 2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 GewStM für 2023 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 GewStM für Zwecke der Vorauszahlungen für 2024 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 KStB für 2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 KStB für 2023 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 Körperschaftsteuer Vorauszahlungsbescheid für 2024 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 UStB für 2022 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 UStB für 2023 vom 27.12.2024
  • 77027/05419 UStB für 2024 vom 27.12.2024

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ravensburg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ravensburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.