Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 3442634828 GewStM für 2020 vom 11.11.2025
- 3442634828 GewStM für 2021 vom 11.11.2025
- 3442634828 GewStM für 2022 vom 11.11.2025
- 3442634828 GewStM für 2023 vom 11.11.2025
- 3442634828 GewStM für 2024 vom 11.11.2025
- 3442634828 KStB für 2020 vom 11.11.2025
- 3442634828 KStB für 2021 vom 11.11.2025
- 3442634828 KStB für 2022 vom 11.11.2025
- 3442634828 KStB für 2023 vom 11.11.2025
- 3442634828 KStB für 2024 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 KStG für 31.12.20 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 KStG für 31.12.21 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 KStG für 31.12.22 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 KStG für 31.12.23 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs.2 KStG und § 28 Abs. 1 KStG für 31.12.24 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Körperschaftsteuer für 31.12.20 vom 11.11.2025
- 3442634828 gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.20 vom 11.11.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Durlach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'