Öffentliche Zustellung
durch das Finanzamt Aalen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
Übersicht der Dokumente
- 50466/37417 KStB für 2023 vom 03.02.2026
- 50466/37417 KStB Feststellung für 31.12.2023 vom 03.02.2026
- 50466/37417 UStB für 2023 vom 03.02.2026
- 50466/37417 GewStM für 2023 vom 03.02.2026
- 50466/37417 KStB für 2024 vom 03.02.2026
- 50466/37417 KStB Feststellung für 31.12.2024 vom 03.02.2026
- 50466/37417 UStB für 2024 vom 03.02.2026
- 50466/37417 GewStM für 2024 vom 03.02.2026
- 50466/37417 UStB für 2025 vom 03.02.2026
- 50466/37417 KStB Vorauszahlungsbescheid für 2026 vom 03.02.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Aalen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Aalen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'