Öffentliche Zustellung

durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen

Name: Waldemar und Lina Becker
Letzte bekannte Anschrift: Am Rhein 1, 79790 Küssaberg

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

Übersicht der Dokumente

  • 2004541966 EStB für 2022 vom 21.09.2026
  • 2004541966 EStB für 2023 vom 21.09.2026
  • 2004541966 UStB für 2022 vom 21.09.2026
  • 2004541966 UStB für 2023 vom 21.09.2026
  • 2004541966 GewStM für 2022 vom 21.09.2026
  • 2004541966 GewStM für 2023 vom 21.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waldshut-Tiengen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waldshut-Tiengen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. No root page found for locale 'de_DE'