Steuerklasse IV gilt für verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.
Steuerklasse IV gilt für verheiratete/verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.