- Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für das vorangegangene Kalenderjahr: bis 31. Juli
- Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Als Vorauszahlung müssen Sie pro Termin ein Viertel der Steuer, die für das letzte Jahr berechnet wurde, zahlen.