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Wie muss ich eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG für das Baugewerbe beantragen?

Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung bedarf keiner Form. Ein schriftlicher Einzelantrag ist aber sinnvoll. Er ist für im Inland geführte Unternehmen beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

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