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Wie werden Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bzw. der Zusatzversorgungskasse des Kommunalenverbandes Baden-Württemberg (ZVK-KVBW) bei ehemaligen Angestellten im öffentlichen Dienst steuerlich behandelt?

Renten aus umlagefinanzierten Zusatzversorgungseinrichtungen (z.B. VBL) werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter zu Beginn des Rentenbezugs. Der so ermittelte Ertragsanteil bleibt - vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung - während der gesamten Laufzeit der Rente unverändert. Er beträgt z.B. bei Beginn der Rente nach vollendetem

  • 60. Lebensjahr 22%
  • 61. Lebensjahr 22%
  • 62. Lebensjahr 21%
  • 63. Lebensjahr 20%
  • 64. Lebensjahr 19%
  • 65. Lebensjahr 18%
  • 66. Lebensjahr 18%
  • 67. Lebensjahr 17%
     

Hinweis

Informationen über das Alterseinkünftegesetz finden Sie auch in den "Steuertipps für Senioren".  

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