Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,5 Stunden. Die Mindestbeschäftigungsdauer umfasst
grundsätzlich drei Wochen.
Die Einstellung erfolgt in einem geringfügigen kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis befristet auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb des Kalenderjahrs.
Die/der Beschäftigte erhält ein Entgelt in Höhe des jeweiligen Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte auf elektronischem Weg an Ihr örtliches Finanzamt, das Sie der Internetseite entnehmen können. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Geschäftsstellenleitung des jeweiligen Finanzamtes.