In der SMS-Nachricht wird mit der vorläufigen Pfändung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher gedroht. Die Pfändung könne angeblich nur abgewendet werden, wenn der ausstehende Betrag vollständig bezahlt wird. Die SMS-Nachricht enthält einen Link, der beim Öffnen ein Schreiben des "Bundeszentralamts für Steuern" mit einer Zahlungsaufforderung (keine Steuerart, kein Zeitraum, Steuerbetrag dreistellig) enthält.
Hierbei handelt es sich um eine bekannte Vorgehensweise von Internetkriminellen. Bei den SMS-Nachrichten handelt es sich um massenhaft verschickte Nachrichten (SPAM), die von Betrügern immer wieder im Namen der Finanzverwaltung (Finanzamt, Bundesfinanzministerium oder Bundeszentralamt für Steuern) verschickt werden. In den SMS-Nachrichten wird mit abwechselnden Aufhängern versucht, den Empfänger zum Klick/Tipp auf den Link zu bewegen (hier: offene Forderung). Der Link führt dann entweder zu Schadcode oder es werden unter einem Vorwand weitere Daten erfragt und eine Überweisung zu Lasten des Opfers ausgelöst.
Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht nach. Öffnen Sie den Link nicht. Löschen Sie die SMS. Solche Informationen erhalten Sie vom Finanzamt grundsätzlich in schriftlicher Form und nicht mittels Telefonanrufen oder SMS-Nachricht. Die Steuerverwaltung empfiehlt bei einem solchen Anruf bzw. auf die SMS nicht zu reagieren oder im Zweifel beim zuständigen Finanzamt nachzufragen. Sie können nach eigenem Ermessen Anzeige bei der Polizei erstatten. Die SMS-Absenderrufnummern sind jedoch in der Regel gefälscht.